Kosten

Bei krankheitswertigen Problemen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Bei privat Krankenversicherten ist die Kostenübernahme je nach Vertrag unterschiedlich geregelt. Selbstzahlung ist möglich.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um rechtzeitige Mitteilung. Termine, die weniger als 48 h vorher abgesagt werden, werden privat in Rechnung gestellt. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht!