Bei krankheitswertigen Problemen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Bei privat Krankenversicherten ist die Kostenübernahme je nach Vertrag unterschiedlich geregelt. Selbstzahlung ist möglich.
Bei krankheitswertigen Problemen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Bei privat Krankenversicherten ist die Kostenübernahme je nach Vertrag unterschiedlich geregelt. Selbstzahlung ist möglich.